Mit der gemütlichen und dunklen Jahreszeit beginnt auch die Zeit der Kerzen. Aber die romantische Stimmung kann schnell zur Katastrophe werden, nämlich dann, wenn durch die Kerze ein Feuer entsteht und möglicherweise einen verheerenden Brand auslösst .  Das ist in dieser Jahreszeit leider keine Seltenheit.

Die kleinste Möglichkeit eines Schadens ist, dass die umfallende Kerze nur den Tisch ansengt oder die Tischdecke verbrennt. Doch auch ein viel grösserer Schaden ist denkbar und bei einem offenen Feuer kann die Hausratversicherung schnell dem Versichertem eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen und die Schadenszahlung verweigern. Ganz besonders dann wird der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zum Tragen kommen, wenn das offene Feuer unbeaufsichtigt war. Einige Versicherer werden eventuell den Schaden noch bezahlen, wenn das Zimmer nur ganz kurz verlassen wurde, aber eine Garantie gibt es dafür nicht.

Die Schweizer Versicherungen sprechen derzeit über ein neues Versicherungsvertragsgesetz, das auch die grobe Fahrlässigkeit neu regeln soll, wobei die meisten noch bestehenden Vertragsgesetze bis 2012 gelten.  Ab Januar 2013 werden dann einige Hausratversicherer das Versicherungsvertragsgesetz neu regeln und von da an wird sogar noch bei grober Fahrlässigkeit ein Teil des Schadens bezahlt. Die Teilzahlung des Schadens wird jedoch vom Verschuldensgrad abhängig sein.

Einige Versicherungsgesellschaften, bieten jedoch den Zusatz der groben Fahrlässigkeit heute schon in ihren Hausratversicherungen an. Andere Gesellschaften bieten einen begrenzten Schutz der groben Fahrlässigkeit in einem Sonder-Tarif an.

Grundsätzlich ist der Einschluss der groben Fahrlässigkeit ein interessanter und auch wichtiger Aspekt beim Abschluss einer Hausratversicherung.

Der Versicherungsbroker apanda unterstützt Sie gerne unverbindlich in Ihrer Entscheidungsfindung.

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