Als Wasserschäden gilt zuerst einmal der Austritt von Wasser (also z.B. aus defekten Wasserleitungen, aus Aquarien oder der Kanalisation), aber auch das Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude z.B. via das Dach oder die entsprechenden Dachrinnen.

Zusätzlich zu diesen offensichtlichen Wasserschäden sind aber auch Schäden versichert in der Gefahr Wasser, welche durch auslaufenden Heizöl entstehen. Und der Defekt einer Heizungs- und Tankanlage kann zu nicht unwesentlichen Schäden führen. Auch mitversichert sind (in unseren eher kühlen Breitengraden besonders wichtig) auch Frostschäden. Also z.B. eingefrorene Leitungen welche der Mieter gelegt hat, oder Schäden an daran angeschlossenen Apparaten.

Gängige Ausschlüsse bei der Gefahr Wasser:

  • Schäden aus Wasser, das durch offene Dachfenster oder Dachluken eingedrungen ist.
  • Wasserschäden welche durch Löschwasser enstanden sind (Bei Feuer oder Elementarschäden) – für diese ist die Feuerversicherung zuständig.
  • Schäden durch eindringendes Wasser wegen Bodensenkungen, schlechtem Baugrund, fehlerhafter baulicher Konstruktion und mangeldem Unterhalt des Gebäudes.